Allgemeines

Saatgutproduktion ist ein komplexer Prozess, bei dem viele Beteiligte zusammenwirken. Das Ziel der Zertifizierung ist es, diese Prozesse genau zu definieren, die Abläufe transparent zu halten und nicht zuletzt durch eine lückenlose Dokumentation diese Abläufe für jeden nachvollziehbar zu gestalten.

Saatgut gilt nur dann als zertifiziert gemäß dem Gumpensteiner Herkunftszertifikat, wenn sämtliche Abläufe, von der Sammlung des Saatgutes, über die Aufbereitung an der HBLFA Raumberg-Gumpenstein, die Vermehrung bei zertifizierten Betrieben bis hin zum Vertrieb, der genannten Richtlinie entsprechen und dies durch eine Prüfung einer unabhängigen, externen Stelle jährlich bestätigt wird!
Die Bezeichnung G-Zert dürfen nur von der HBLFA Raumberg-Gumpenstein anerkannte Betriebe nutzen.

Die exakten Vorraussetzungen, Abläufe und Bedingungen für eine Zertifizierung nach G-Zert sind in der Prüfrichtlinie für die Zertifizierung und den Vertrieb von regionalen Wildgräsern und Wildkräutern nach "Gumpensteiner Herkunftszertifikat" dargestellt.

 

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Der zertifizierte Weg von Wildpflanzensaatgut von der Spenderfläche zum Endverbraucher. Durch die Einhaltung der G-Zert-Richtlinie wird jeder Verarbeitungsschritt transparent und nachvollziehbar.

Von der Sammlung zur Zertifizierung

Betriebe

Um als G-Zert-Betrieb anerkannt zu werden, muss eine schriftliche Anerkennung (Zertifizierungsvereinbarung) durch die HBLFA Raumberg-Gumpenstein erfolgen, die dann an die Kontrollstelle weitergeleitet wird.

Aufgrund der erfolgten Anmeldung erhält der Betrieb eine G-Zert-Vereinbarung zur Unterfertigung (Annex III) und in der Folge ein G-Zert-Betriebszertifikat. Das Zertifikat für Vermehrung, Reinigung oder Handel wird nach einer jährlichen Kontrolle ausgestellt. Gültig ist es entweder bis Jahresende, bis zur Abmeldung durch den Betrieb als G-Zert-Produzent, oder dem Zertifikatsentzug aufgrund des Sanktionskatalogs.

Vermehrungsflächen

Jeder eingetragene Betrieb muss seine Vermehrungsflächen an die HBLFA Raumberg-Gumpenstein melden: Diese Meldung wird an die Kontrollstelle per E-Mail weitergesendet. Zum Zeitpunkt der angekündigten Kontrolle durch die Kontrollstelle müssen sämtliche mit den Anbauprodukten in Zusammenhang stehenden Dokumente am Betrieb aufliegen.

Kontrolle

  • Feldbesichtigung:
    • Richtigkeit der Angaben betreffend Pflanzenarten
    • Feldstück und Fläche
    • Einhalten der Mindestabstände
    • Aufwuchskontrolle; Verunkrautung spielt keine Rolle
  • Dokumentenprüfung (Samenbezug, Hofmappe/Feldskizze – lediglich eine Prüfung, ob ausschließlich erlaubte/zugelassene Betriebsmittel verwendet werden)
  • Die Lagerräume vor und/oder nach der Reinigung (Zeitrahmen November bis März)
  • Gilt nur für die HBLFA Raumberg-Gumpenstein: Sammel- bzw. Erntedaten -Ort, Datum, Person